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Quelle: Klaus Hausmann / Pixabay

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Corona-Schutzmaßnahmen ab 2. November

29. Oktober 2020 · Corona · Freizeit · Gastronomie · Hotel · Kultur · Unterkunft · Wissen

Mit dem schnellen Anstieg der Corona-Fallzahlen hat die Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder neue Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen, die ab dem 02. November gelten sollen.

Damit die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen konkret umgesetzt werden können und rechtlich bindend sind, werden sie aktuell in einer neuen Corona-Schutzverordnung festgelegt, die in den kommenden Tagen veröffentlichtn wird. Aus der gestrigen Pressekonferenz von Ministerpräsident Armin Laschet sind folgende Punkte mit Relevanz für die Gastronomie- und Tourismusbranche bekannt:

Einschränkungen:

  • Schließung von Gastronomiebetrieben und Freizeiteinrichtungen
  • Verbot von Übernachtungen zu touristischen Zwecken

Weiterhin erlaubt:

  • Außer-Haus-Verkauf in der Gastronomie (Lieferungen und Abholungen von Speisen) unter Einhaltung der bestehenden Abstands- und Hygienregelungen sowie der Maskenpflicht
  • Beherbergung von Geschäftsreisenden
  • Verkauf in Hofläden, dabei gelten Maskenpflicht, Abstandsregelungen sowie die Regelung von maximal einem Kunden pro zehn Quadratmetern

Dauer der Beschränkungen:

  • Die Einschränkungen gelten vorerst vom 02. bis 30. November 2020

 

Sobald die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW veröffentlicht wird, finden Sie diese auf unserer Corona-Übersichtsseite.

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