Corona-Schutzmaßnahmen ab 2. November
Mit dem schnellen Anstieg der Corona-Fallzahlen hat die Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder neue Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen, die ab dem 02. November gelten sollen.
Damit die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen konkret umgesetzt werden können und rechtlich bindend sind, werden sie aktuell in einer neuen Corona-Schutzverordnung festgelegt, die in den kommenden Tagen veröffentlichtn wird. Aus der gestrigen Pressekonferenz von Ministerpräsident Armin Laschet sind folgende Punkte mit Relevanz für die Gastronomie- und Tourismusbranche bekannt:
Einschränkungen:
- Schließung von Gastronomiebetrieben und Freizeiteinrichtungen
- Verbot von Übernachtungen zu touristischen Zwecken
Weiterhin erlaubt:
- Außer-Haus-Verkauf in der Gastronomie (Lieferungen und Abholungen von Speisen) unter Einhaltung der bestehenden Abstands- und Hygienregelungen sowie der Maskenpflicht
- Beherbergung von Geschäftsreisenden
- Verkauf in Hofläden, dabei gelten Maskenpflicht, Abstandsregelungen sowie die Regelung von maximal einem Kunden pro zehn Quadratmetern
Dauer der Beschränkungen:
- Die Einschränkungen gelten vorerst vom 02. bis 30. November 2020
Sobald die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW veröffentlicht wird, finden Sie diese auf unserer Corona-Übersichtsseite.