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IHK schaltet Finanzhotline wieder frei

29. Oktober 2020 · Allgemein · Gastronomie · Hotel · Netzwerk · Wissen

Die IHK Nord Westfalen schaltet ihre zentrale Finanzierungshotline mit der Rufnummer 0251 707-111 ab morgen (30. Oktober) wieder frei, um die von den jetzt beschlossenen Corona-Maßnahmen betroffenen Unternehmen und Soloselbständigen im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region erneut zu unterstützen. Angesichts der aktuellen Situation unterstreicht IHK-Präsident Dr. Benedikt Hüffer: „Wir stehen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln und der Erfahrung aus dem Frühjahr bereit, um Bund, Land und vor allem unsere Unternehmerinnen und Unternehmer erneut mit Nachdruck zu unterstützen.“

„Natürlich rücken auch jetzt wieder Fragen zur Entschädigung in den Mittelpunkt, denn viele Unternehmen sind klar am Limit“, betont IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Fritz Jaeckel. Nach einer aktuellen IHK-Umfrage ist bei gut einem Viertel der Unternehmen das Eigenkapital „gefährlich abgeschmolzen“, jedes achte Unternehmen räumte Liquiditätsengpässe ein.

Deshalb begrüßt die IHK nachdrücklich die angekündigte „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ der Bundesregierung, deren Details der Bundesfinanzminister und der Bundeswirtschaftsminister nun im Detail festlegen werden. Danach beträgt die mögliche Entschädigung für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes vom November 2019. „Das ist eine zielgerichtete Maßnahme, die vielen Betrieben über die vierwöchige Schließung hinweghelfen kann, wenn sie schnell und unbürokratisch umgesetzt wird“, betont Jaeckel.

Auch persönlich gefreut hat sich Jaeckel, dass der Kreis der Anspruchsberechtigten bei KfW-Krediten auf Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten ausgeweitet worden ist. „Das entspricht einer Forderung, die die IHK-Vollversammlung im Juni in ihrem Positionspapier aufgestellt hatte.“ Die Gruppe dieser Unternehmensgröße umfasst rund 90.000 Betriebe im Bezirk der IHK Nord Westfalen. Jaeckel hofft, dass auch noch Betriebe, die wegen bisher erfolgreicher Restrukturierungsmaßnahmen oder hoher Investitionskosten im letzten Jahr keine Gewinne erwirtschaftet haben, in den Kreis der Antragsberechtigten aufgenommen werden.

Weitere Kredite sind allerdings nach IHK-Einschätzung für zahlreiche Unternehmen angesichts der erreichten Verschuldungsgrenze ohnehin „keine Option mehr, wenn kaum noch die Chance auf Rückzahlung besteht“, so IHK-Präsident Dr. Benedikt Hüffer. Deshalb fordert die IHK weiterhin mit Nachdruck einen Tilgungszuschuss für Unternehmen bei Corona-bedingten Krediten. „Wenn die hoffentlich demnächst wieder eintretenden Gewinne der Unternehmen nur für die Schuldentilgung genutzt werden dürfen, fehlt dringend benötigtes Kapital für Investitionen in die Zukunft”, betont Hüffer.

Zudem erneuert die IHK die Forderung, die Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf Dauer zu erweitern. „In der Corona-Krise sollte unmittelbar ein unbegrenzter Verlustrücktrag in alle noch offenen Jahre möglich sein“, heißt es im Positionspapier der Vollversammlung. Die vollständige Verlustverrechnung soll danach durch Abschaffung der aktuell geltenden Beschränkungen dauerhaft gesetzlich erweitert und auf die Gewerbesteuer ausgeweitet werden. „Dieses Instrument ist auf Grund seiner Qualität und seiner schnellen Wirksamkeit besonders wichtig“, erläutert Hüffer.

Über die Finanzierungshotline hinaus stellt sich die IHK in allen Fachabteilungen, vor allem aber auch in der Rechtsabteilung auf eine steigende Zahl von Anrufen ein. Zudem plant sie mit Bekanntwerden von Details der neuen Corona-Schutzmaßnahmen weitere spezielle Hilfsangebote.

Hinweis:

Die IHK-Finanzierungshotline mit der Nummer 0251 707-111 ist ab 30. Oktober 2020 bis auf weiteres täglich von 8 bis 17 Uhr (freitags von 8 bis 15:30 Uhr) freigeschaltet.

Quelle: IHK Nord Westfalen, Pressemitteilung vom 29.10.2020

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