Inhalt anspringen
Skip NavigationMenu
zurück
6. November 2020

DEHOGA: Leitfaden zum Kurzarbeitergeld und Entschädigungen

©Quelle: Pixabay

Viele Arbeitgeber des Gastgewerbes sind angesichts der weiter offenen Fragen bei der Berechnung der Entschädigung für den November-Lockdown unsicher, wie sie in den nächsten Wochen ihre Mitarbeiter am besten absichern können. Da sich abzeichnet, dass das Kurzarbeitergeld auf die Entschädigungsleistung angerechnet werden wird, erklärt ein DEHOGA-Leitfaden, wann Unternehmen im Gastgewerbe im November-Lockdown lieber auf Kurzarbeitergeld setzen und wann sie die Entschädigungen bevorzugen sollten.

Die ausführliche DEHOGA-Empfehlung finden sie auf www.dehoga-bundesverband.de.

zurück zur Übersicht
Kategorien Download
Artikel als PDF
Teilen
Autor:in
Patrick Pieper

ÄHNLICHE ARTIKEL





TiM wird
gefördert
durch: