A A A

Quelle: Pixabay

TiM wird gefördert durch:

DEHOGA: Leitfaden zum Kurzarbeitergeld und Entschädigungen

6. November 2020 · Corona · Fachkräfte · Gastronomie · Hotel · Wissen

Viele Arbeitgeber des Gastgewerbes sind angesichts der weiter offenen Fragen bei der Berechnung der Entschädigung für den November-Lockdown unsicher, wie sie in den nächsten Wochen ihre Mitarbeiter am besten absichern können. Da sich abzeichnet, dass das Kurzarbeitergeld auf die Entschädigungsleistung angerechnet werden wird, erklärt ein DEHOGA-Leitfaden, wann Unternehmen im Gastgewerbe im November-Lockdown lieber auf Kurzarbeitergeld setzen und wann sie die Entschädigungen bevorzugen sollten.

Die ausführliche DEHOGA-Empfehlung finden sie auf www.dehoga-bundesverband.de.

Kommentarbereich einblenden Kommentarbereich ausblenden

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*



Ähnliche Artikel

ähnliche Artikel

Münsterland e.V.

Airportallee 1
48268 Greven
Telefon: +49 (0) 2571 / 94 93 92
tim@muensterland.com
GEFÖRDERT DURCH: