Novemberhilfe: Anträge ab sofort möglich, Informationen für Gastgewerbe
Seit dem 25. November können vom Lockdown betroffene Betriebe die sogenannte Novemberhilfe beantragen. Für die Beantragung benötigen Unternehmen die Unterstützung eines prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt). Soloselbständige können bis zu 5.000 Euro selbst über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragen.
Erste Gelder sollen in Form von Abschlagszahlungen noch im November fließen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat zudem die wichtigsten Fragen und Antworten in einem FAQ zusammengestellt.
Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen informiert darüber hinaus über die wichtigsten Fakten für das Gastgewerbe. Die Übersicht finden Sie auf www.dehoga-nrw.de.
Weitere Informationen zur Novemberhilfe unter: www.bmwi.de