Coronabedingte Freistellung von Rundfunkbeiträgen
7. Dezember 2020
· Corona · Gastronomie · Hotel · Recht · Unterkunft · Wissen
Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls können aufgrund der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen eine rückwirkende Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Dies ist z.B. bei behördlich angeordneter Schließung der Fall.
Aufgrund des dynamischen Pandemieverlaufs und des erneuten Teil-Lockdowns seit November 2020 wurden die Voraussetzungen für eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht angepasst.
Unter www.rundfunkbeitrag.de finden Sie das Antragsformular sowie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.