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7. Dezember 2020

Coronabedingte Freistellung von Rundfunkbeiträgen

©Quelle: Pixabay / Gerd Altmann

Unter­nehmen, Institutionen und Ein­richtungen des Gemein­wohls können auf­grund der Corona-Pan­demie unter be­stimmten Voraus­setzungen eine rück­wir­kende Frei­stellung von der Rund­funk­beitrags­pflicht be­antragen. Dies ist z.B. bei behördlich angeordneter Schließung der Fall.

Auf­grund des dynamischen Pandemie­verlaufs und des erneuten Teil-Lock­downs seit November 2020 wurden die Voraus­setzungen für eine Frei­stellung von der Rund­funk­beitrags­pflicht an­ge­passt.

Unter www.rundfunkbeitrag.de finden Sie das Antragsformular sowie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

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Autor:in
Patrick Pieper

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