zurück
©Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
7. Dezember 2020
Coronabedingte Freistellung von Rundfunkbeiträgen
©Quelle: Pixabay / Gerd AltmannUnternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls können aufgrund der Corona-Pandemie unter bestimmten Voraussetzungen eine rückwirkende Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen. Dies ist z.B. bei behördlich angeordneter Schließung der Fall.
Aufgrund des dynamischen Pandemieverlaufs und des erneuten Teil-Lockdowns seit November 2020 wurden die Voraussetzungen für eine Freistellung von der Rundfunkbeitragspflicht angepasst.
Unter www.rundfunkbeitrag.de finden Sie das Antragsformular sowie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
zurück zur Übersicht









