Harter Lockdown – Änderungen für die Branche
Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen hat die wichtigsten Regelungen für das Gastgewerbe zusammengefasst:
Gastronomie
Der Außer-Hausverkauf und Lieferservices bleiben möglich, es wird aber möglicherweise zu Einschränkungen beim Verzehrort kommen. Der Verzehr soll nicht mehr im öffentlichen Raum, sondern nur noch zuhause möglich sein. Bisher war der Verzehr im Abstand von mindestens 50 Metern im Umkreis der Verkaufsstelle möglich.
Hotelübernachtungen
Für den 24. bis 26. Dezember sind nur noch Treffen im engen Familienkreis möglich. Es könnten ein Hausstand und vier weitere Personen zusammen kommen. Es sollten deshalb auch über Weihnachten keine Hotelübernachtungen stattfinden. Wie die Regelung genau aussehen wird, können wir erst der nächste Woche veröffentlichten Coronaschutzverordnung entnehmen.
Pacht-/Mietverhältnisse
In Bezug auf Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse wurde erwähnt, dass aufgrund der staatlichen Covid-19 Maßnahmen eine gesetzliche Vermutung gilt, dass erhebliche (Nutzungs- ) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie zu schwerwiegenden Veränderungen der Geschäftsgrundlage führen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht.
Finanzielle Hilfen
Im Beschluss heißt es dazu: “Die Maßnahmen führen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch im kommenden Jahr weiterhin erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher wird der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbständigen und selbständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin finanziell unterstützen. Dafür steht die verbesserte Überbrückungshilfe III bereit, die Zuschüsse zu den Fixkosten vorsieht. Mit verbesserten Konditionen, insbesondere einem höheren monatlichen Zuschuss in Höhe von maximal 500.000 Euro für die direkt und indirekt von den Schließungen betroffenen Unternehmen, leistet der Bund seinen Beitrag, Unternehmen und Beschäftigung zu sichern.”
Sonstige
– Silvester soll es keine Lockerungen geben.
– Der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum wird untersagt.
Dieser Beitrag basiert auf einer Meldung des DEHOGA Nordrhein-Westfalen.