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Soloselbständige: Jetzt Neustarthilfe beantragen

17. Februar 2021 · Allgemein · Corona · Förderung · Freizeit · Gründung · Kultur · Recht · Wissen

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können seit dem 16. Februar einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro beantragen. Anträge können über gestellt werden.

Die Hilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatze (maximal 7.500 Euro). Die volle Summe wird gewährt, wenn der Umsatz der Antragstellerin oder des Antragstellers während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Der Referenzumsatz ist im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019.

Die Neustarthilfe wird als Vorschuss ausgezahlt. Die Begünstigten verpflichten sich bei Beantragung zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Ablauf des Förderzeitraums. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei mehr als 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen. Liegt der erzielte Umsatz bei 90 Prozent oder mehr, so ist die Neustarthilfe vollständig zurückzuzahlen. Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden stichprobenhaft Nachprüfungen statt.

Weitere Informationen: www.bmwi.de

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