DTV veröffentlicht Stellungnahme zum Infektionsschutzgesetz
Am 13.4.2021 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und zur Einführung einer bundeseinheitlichen „Notbremse“ in Form der Einführung verbindlicher Schutzmaßnahmen ab einer landkreisbezogenen Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern beschlossen.
In einer Stellungnahme vom 15. April kritisert der Deutsche Tourismusverband (DTV) die anhaltende Perspektivlosigkeit für die deutsche Tourismusbranche: „Seit mehr als fünf Monaten steht der Deutschlandtourismus still. Bereits in rund zehn Wochen starten die Sommerferien. Aber weder eine Strategie noch ein Plan für den Tourismus sind bisher erkennbar. Völlig unklar bleibt weiterhin, unter welchen Bedingungen der Tourismus unterhalb einer Inzidenz von 100 starten kann. Entgegen allen Ankündigungen wurde bisher nichts von Bund und Ländern vorgelegt. Daran ändert auch die sogenannte Bundesnotbremse nichts, die ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei sehr hohen Infektionszahlen zum Ziel hat“, so Norbert Kunz, Geschäftsführer des DTV.
Der DTV ruft die Politik daher dazu auf, das vorbehaltlose Verbot der touristischen Beherbergung in §28b Abs. 1 Nr. 10 IfSG-E sowie in §28a Abs. 1 Nr. 12 IfSG zu streichen bzw. die Öffnung unter den Vorbehalt der Verpflichtung zur Einhaltung von Schutz- und Hygieneauflagen zu stellen.
Die vollständige Stellungnahme sowie die zugehörige Pressemitteilung finden Sie auf der Webseite des DTV zum Download.