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Überbrückungshilfe III Plus

23. Juli 2021 · Corona · Fachkräfte · Förderung · Gastronomie · Hotel · Kultur · Pferd · Unterkunft · Wissen

Ab sofort können Unternehmen die Überbrückungshilfe III Plus beantragen. Der Förderzeitraum umfasst die Monate Juli bis September 2021.

Mit der Überbrückungshilfe III Plus unterstützt die Bundesregierung im Förderzeitraum Juli bis September 2021 alle von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler bei der Deckung von betrieblichen Fixkosten ab einem Umsatzrückgang von 30 Prozent. Die Konditionen entsprechen denen der Überbrückungshilfe III. Zusätzlich wird eine Restart-Prämie gewährt. Die Antragstellung erfolgt über prüfende Dritte.

Die Antragsfrist endet am 31. Oktober 2021.

Weitere Information finden Sie unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

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