A A A

Quelle: Alexandra Koch / Pixabay

TiM wird gefördert durch:

Testpflicht für alle Einreisenden ab 1. August

2. August 2021 · Corona · Freizeit · Gastronomie · Hotel · Mobilität · Unterkunft · Wissen

Vom 1. August 2021 an müssen alle Personen ab 12 Jahren bei Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen aktuellen Testnachweis vorlegen, es sei denn, sie sind geimpft oder genesen. Die Pflicht, einen Nachweis für eins der 3 G (geimpft, genesen oder getestet) vorzulegen, ist Teil der neuen Einreiseverordnung, die vom Kabinett beschlossen worden ist. Sie trat am 1. August 2021 in Kraft.

Bislang gilt die Testpflicht schon für die Einreise mit dem Flugzeug aus jedem anderen Land. Seit Sonntag gilt sie auch für Reisen mit der Bahn, im Bus, auf dem Schiff und im Individualverkehr. Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.

Zugleich werden die Einreiseregeln vereinfacht, indem die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt. Es gelten künftig nur noch zwei Kategorien: Hochrisikogebiete (mit 10 Tage Quarantäne für Nicht-Geimpfte/Nicht-Genesene, nach 5 Tagen Freitesten möglich, für Kinder unter 12 Jahren endet die Quarantäne nach dem fünften Tag der Einreise automatisch) und Virusvariantengebiete (in der Regel keine Verkürzung der Quarantäne möglich).

Kommentarbereich einblenden Kommentarbereich ausblenden

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*



Ähnliche Artikel

ähnliche Artikel

Münsterland e.V.

Airportallee 1
48268 Greven
Telefon: +49 (0) 2571 / 94 93 92
tim@muensterland.com
GEFÖRDERT DURCH: