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Überbrückungshilfe III Plus: Ab sofort Anträge für das vierte Quartal 2021 möglich

7. Oktober 2021 · Corona · Gastronomie · Hotel · Kultur · Recht · Unterkunft · Wissen

Unternehmen, die von der Corona-Pandemie weiterhin betroffen sind, können ab sofort Anträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Dabei sind sowohl Anträge für das dritte Quartal als auch für den gesamten Zeitraum Juli bis Dezember möglich. Die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige wurde ebenso verlängert.

Die Anträge sind durch prüfende Dritte über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de einzureichen. Die Förderbedingungen sind als FAQ auf der Plattform veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie auf www.bmwi.de.

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