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26. November 2021

Überbrückungshilfe IV gilt ab Januar 2022

©Quelle: Pixabay / Moerschy

In einer Pressmitteilung vom 24. November informiert das Bundeswirtschaftsministerium über die Verlängerung der Corona-Hilfen. So können Unternehmen für Januar bis Ende März 2022 die Überbrückungshilfe IV beantragen. Auch die Neustarthilfe Plus wird bis dahin verlängert.

Gleichzeitig hat das Bundesarbeitsministerium bekannt gegeben, dass der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld ebenfalls bis Ende März kommenden Jahres verlängert wird. 

Die Pressemitteilung im Wortlaut.

 

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Autor:in
Patrick Pieper

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