GEMA: Berechnungsgrundlage zum 1. Januar geändert
Für Musiknutzungen ab dem 01.01.2023 hat die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) tarifübergreifend Abfragen wie Eintritt oder Umsatz von Bruttowerten auf die Abfrage von Nettowerten umgestellt. Die Umstellung erfolgt aufgrund von rechtlichen Vorgaben und für eine einheitliche, transparente Handhabung.
Weitere Informationen, eine Übersicht über alle betroffenen Tarife für 2023 sowie Rechenbeispiele finden Sie auf www.gema.de/musiknutzer/tarifuebersicht/netto.