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Abschaffung der Meldepflicht: Was ist jetzt zu beachten?

25. Oktober 2024 · Gastronomie · Hotel · Recht · Unterkunft · Wissen

Nach der Zustimmung des Bundesrats zum vierten Bürokratieentlastungsgesetz entfällt ab dem 1. Januar 2025 die besondere Meldepflicht für deutsche Übernachtungsgäste in Beherbergungsbetrieben. Der Deutsche Tourismusverband (DTV) hatte für eine längere Übergangsfrist plädiert, um Kommunen ausreichend Zeit zur Anpassung ihrer Gästebeitragssatzungen zu geben. Da dieser Forderung nicht nachgekommen wurde, bleibt den Kommunen nur wenig Zeit zur Überprüfung und Anpassung ihrer Satzungen, insbesondere dort, wo die Erhebung von Gästebeiträgen an das Bundesmeldegesetz geknüpft ist.

Zur Unterstützung bietet der DTV eine umfassende Themenseite mit aktualisierter Handreichung und FAQ-Sammlung. Zudem lädt der DTV zu zwei Web-Seminaren ein:

  • 18. November 2024, 11:00 – 13:00 Uhr: Rechtsanwalt Florian Riechey erläutert die rechtlichen Aspekte der Abschaffung des Meldescheins, inklusive Praxisbeispielen. Die Teilnahme ist auf 500 Personen begrenzt. Zur Anmeldung

  • 19. November 2024, 11:00 – 13:00 Uhr: Zusammen mit dem Hotelverband Deutschland, dem Deutschen Heilbäderverband, der AVS GmbH und der hotelbird GmbH stellt der DTV Handlungsempfehlungen zur digitalen Vernetzung der Gastanmeldung und Gastbeitragssysteme vor. Der Anmeldelink folgt.

Mehr Informationen zur Initiative und zu den Web-Seminaren finden Sie auf der Themenseite des DTV.

 

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