EmpCo-Richtlinie: Was Tourismusbetriebe jetzt beachten müssen
©Quelle: KI generiertBegriffe wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ gehören längst zum festen Bestandteil der touristischen Kommunikation. Mit der sogenannten EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition“) werden solche Aussagen ab Herbst 2026 jedoch deutlich strenger reguliert. Ziel der EU ist es, irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu verhindern und Verbraucher besser vor Greenwashing zu schützen.
Die bereits 2024 verabschiedete Richtlinie ist eine Überarbeitung der EU-Vorgaben zu unlauteren Geschäftspraktiken und wird derzeit in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland tritt sie zum 27. September 2026 in Kraft. Auch touristische Unternehmen, Destinationen und Leistungsträger sind davon unmittelbar betroffen und sollten ihre Kommunikation frühzeitig überprüfen.
Was ändert sich konkret?
Künftig dürfen allgemeine Umweltaussagen wie „grün“, „ökologisch“ oder „klimaneutral“ nur noch verwendet werden, wenn sie durch nachvollziehbare und überprüfbare Belege gestützt sind. Besonders relevant für den Tourismus ist zudem, dass Produkte oder Angebote nicht mehr als „klimaneutral“ beworben werden dürfen, wenn dies ausschließlich durch Kompensationszahlungen erreicht wird.
Auch Zukunftsversprechen – etwa „klimaneutral bis 2030“ – sind nur dann zulässig, wenn ein konkreter, öffentlich zugänglicher Maßnahmenplan existiert, der regelmäßig überprüft und aktualisiert wird. Darüber hinaus müssen Umweltaussagen klar abgrenzen, worauf sie sich beziehen: Bezieht sich eine Maßnahme nur auf einen Teil des Angebots, etwa die Verpackung oder einzelne Leistungen, darf sie nicht pauschal für das gesamte Produkt verwendet werden. Gleiches gilt für Nachhaltigkeitssiegel: Erlaubt sind künftig nur noch Kennzeichnungen, die auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von öffentlichen Stellen genehmigt wurden.
Handlungsbedarf für Tourismusakteure
Für touristische Betriebe und Organisationen bedeutet die EmpCo-Richtlinie vor allem eines: mehr Transparenz und Genauigkeit in der Kommunikation. Bestehende Texte, Webseiten, Broschüren und Marketingaussagen sollten geprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Gleichzeitig bietet die Richtlinie die Chance, glaubwürdige Nachhaltigkeitsleistungen klarer darzustellen und Vertrauen bei Gästen aufzubauen.
Die Tourismusberatung Kohl & Partner hat zu diesem Zweck eine praxisnahe Checkliste entwickelt, die dabei unterstützt, eigene Nachhaltigkeitsaussagen systematisch zu überprüfen. Die Checkliste steht auf der Website von Kohl & Partner zur Verfügung und kann als Orientierungshilfe für Betriebe und Destinationen genutzt werden.
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