Inhalt anspringen
Skip NavigationMenu
zurück
13. Februar 2026

EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung: Was jetzt gilt

©Quelle: Münsterland e.V./Simon Says Media

Bis zum 20. Mai 2026 muss die EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung (KV-VO) in Deutschland und allen Mitgliedstaaten umgesetzt sein. Der Deutsche Ferienhausverband e.V.↗ weist darauf hin, dass im Zuge der anstehenden Umsetzung zahlreiche Missverständnisse kursieren – insbesondere mit Blick auf eine mögliche Registrierungspflicht.

Wichtig ist: Eine Registrierungspflicht besteht nur dann, wenn die jeweilige Kommune ein entsprechendes Registrierungsverfahren eingeführt hat. Gastgeber können ihre Unterkunft weiterhin regulär vermieten, solange vor Ort kein Verfahren eingerichtet wurde.

Ein EU-konformes Registrierungsverfahren ist lediglich in Kommunen mit Zweckentfremdungssatzung verpflichtend. Alle anderen Kommunen können frei entscheiden, ob sie ein solches Verfahren etablieren.

Zentrale Elemente der Verordnung

  • Digitales Registrierungsverfahren: Sofern eine Kommune ein Verfahren eingerichtet hat, müssen Gastgeber ihre Unterkunft registrieren und erhalten eine Registrierungsnummer.
  • Keine automatische Pflicht: Kommunen sind nicht grundsätzlich zur Einführung eines Verfahrens verpflichtet.
  • Keine Genehmigungspflicht: Das Registrierungsverfahren ist nicht an ein Genehmigungsverfahren gekoppelt.
  • Pflichten für Plattformen: Buchungs- und Belegungsdaten müssen monatlich an die Bundesnetzagentur übermittelt werden; Registrierungsdaten sind abzubilden.
  • Zentrale Datenschnittstelle: Die Bundesnetzagentur koordiniert den Datentransfer und stellt Informationen für Kommunen und Statistikämter bereit.
  • Datenzugang: Nur Kommunen mit EU-konformem Registrierungsverfahren erhalten Zugriff auf die Plattformdaten.

Ziel der Verordnung ist es, Transparenz über die wirtschaftlichen Effekte der Kurzzeitvermietung zu schaffen und eine belastbare Datengrundlage für politische Entscheidungen bereitzustellen – nicht die pauschale Einschränkung oder das Verbot von Ferienwohnungen.

Weitere Informationen↗

zurück zur Übersicht
Kategorien Download
Artikel als PDF
Teilen
Autor:in
Patrick Pieper

ÄHNLICHE ARTIKEL





TiM wird
gefördert
durch: