Leitfaden zur KI-Kennzeichnung veröffentlicht
©Quelle: KI-generiert mit DALL·E / ChatGPTMit Blick auf das vollständige Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung am 2. August 2026 hat die Wettbewerbszentrale am 4. Februar 2026 einen kostenfreien Leitfaden zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Er richtet sich an werbetreibende Unternehmen und bietet eine erste Orientierung, welche rechtlichen Vorgaben beim Einsatz von KI-Texten und -Bildern zu beachten sind.
Im Fokus steht insbesondere die neue Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Bilder, die realistisch wirken und echten Personen oder Objekten ähneln. Solche Inhalte gelten nach der EU-KI-Verordnung als sogenannte „Deepfakes“ und müssen künftig entsprechend kenntlich gemacht werden. Wann genau eine hinreichende Ähnlichkeit vorliegt, ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Verordnung empfiehlt die Wettbewerbszentrale daher, im Zweifel auch solche KI-Erzeugnisse zu kennzeichnen, die Menschen oder Objekten abstrakt ähneln, ohne eine konkrete Person nachzubilden. Maßgeblich ist insbesondere, ob ein Inhalt von der jeweiligen Zielgruppe für echt gehalten werden könnte.
Darüber hinaus greift der Leitfaden angrenzende Themen wie irreführendes „AI-Washing“ sowie Transparenzanforderungen bei Chatbots auf. Anhand praxisnaher Beispiele werden die künftigen Pflichten eingeordnet und erläutert.
Der Leitfaden steht als PDF kostenfrei zur Verfügung und soll Unternehmen dabei unterstützen, rechtliche Risiken beim Einsatz von KI im Marketing frühzeitig zu erkennen und einzuordnen.
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