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10. September 2026

EU schafft mehr Spielraum bei Regulierung von Kurzzeitvermietungen

©Quelle: Unsplash/Lukas

Die Europäische Kommission will Städten und Regionen mehr Rechtssicherheit bei der Regulierung touristischer Kurzzeitvermietungen geben. Im Rahmen des geplanten „Affordable Housing Act“ soll ein gemeinsamer Rahmen dafür geschaffen werden, wann und unter welchen Voraussetzungen lokale Behörden Maßnahmen zur Sicherung von Wohnraum ergreifen können.

Voraussetzung für Einschränkungen soll unter anderem sein, dass Kurzzeitvermietungen nachweislich erheblich zur Belastung des lokalen Wohnungsmarktes beitragen. Maßnahmen müssen gezielt, notwendig und verhältnismäßig sein. Nach Angaben der EU-Kommission sollen dabei insbesondere Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt und touristische Destinationen berücksichtigt werden.

Die Initiative ergänzt die seit Mai 2026 geltenden EU-Regeln zur Transparenz bei Kurzzeitvermietungen. Diese schaffen unter anderem einen Rahmen für die Registrierung von Angeboten sowie die Übermittlung von Daten durch Online-Plattformen an Behörden. Damit soll die Datengrundlage für eine bessere Steuerung des Marktes verbessert werden.

Für Tourismusorganisationen, Kommunen und Anbieter von Ferienunterkünften sind die Entwicklungen relevant, da die EU damit sowohl den Schutz von Wohnraum als auch die weitere Entwicklung des Kurzzeitvermietungsmarktes adressiert.


Dieser Beitrag basiert auf einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 09.09.2026 und wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.

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Autor:in
Patrick Pieper

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