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28. Mai 2020

DTV: FAQ mit Rechstfragen rund um den Neustart für Gastgeber

©Quelle: Gerd Altmann / Pixabay

Der Deutsche Tourismusverband e.V. hat eine Übersicht mit häufig gestellten Rechtsfragen rund um den Neustart im Deutschlandtourismus erstellt. Die FAQ für Gastgeber liefern einen schnellen Überblick mit Antworten zu den wichtigsten Themengebieten. Die Übersicht finden Sie unter:
https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/faq.html.

Speziell für DTV-Mitglieder, zertifizierte Touristinformationen und Gastgeber klassifizierter Unterkünfte wurde zudem ein ausführliches Dokument zu Rechtsfragen erstellt, das Sie unter folgendem Link abrufen können: https://bit.ly/2X7jx6p. Das Papier ist als “Living Document” konzipiert und wird bei Bedarf aktualisiert und erweitert. Nutzen Sie daher zur Informationsweitergabe ausschließlich Verlinkungen und erstellen Sie keine Kopien für eigene Dokumente, da diese schnell veraltet sein können.

Da sich die Rechtsfragen explizit an Gastgeber richten, sollte das Dokument nicht auf Websites, die Gäste adressieren, geteilt werden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt, die auch rechtlich häufig nicht eindeutig zu beantworten sind, da noch keine Rechtsprechung hierzu vorliegt. Auch bedarf es in vielen Fällen einer Betrachtung der genauen Umstände. Der DTV kann daher grundsätzlich nur eine unverbindliche Einschätzung geben.

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Autor:in
Patrick Pieper

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