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GEMA verlängert Kulanzregelung für Betriebsschließungen

14. April 2021 · Gastronomie · Hotel · Recht · Unterkunft · Wissen

Die GEMA hatte aufgrund der Situation rund um Corona bereits im vergangenen Jahr entschieden, Gastgebern die vertraglich vereinbarten Lizenzgebühren für die Zeit der behördlich bedingten Betriebsschließung gutzuschreiben.

Diese Kulanzregelung wird zunächst aufgrund der am 23.03.2021 von Bund und Ländern beschlossenen neuen Lockdown-Maßnahmen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht weiterhin aufrecht erhalten.

Zu beachten ist die folgende zeitliche Zuordnung: 

Zeitraum Geschäftsjahr Jahr 2020
Anträge für Gutschriften auf Dauernutzungen von Musik in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge, die das Geschäftsjahr 2020 betreffen, konnten nur bis zum 14.04.2021 gestellt werden. Somit entfällt die Möglichkeit, Gutschriften für das zurückliegende Jahr 2020 zu erhalten.

Zeitraum ab 01. Januar 2021: 
Für alle im Geschäftsjahr 2021 behördlich angeordneten betrieblichen Schließzeiten (ab 01.01.2021 bis auf Weiteres) muss ein Antrag auf  www.gema.de/portal gestellt werden, damit eine entsprechende Gutschrift erstellt werden kann.

Die GEMA behält sich vor, die freiwillige Gewährung von Gutschriften jederzeit mit Blick auf die weitere Pandemie-Entwicklung und auf Basis der Beschlüsse von Bund und Ländern zu beenden.

 

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