A A A

Quelle: Becca Clark / Pixabay

TiM wird gefördert durch:

GEMA: Meldung von Schließzeiten 2021 erforderlich

30. April 2021 · Allgemein · Corona · Ferienwohnung · Gastronomie · Hotel · Kultur · Netzwerk · Recht · Unterkunft · Wissen

Wie der DEHOGA Bundesverband informiert, erhalten Betriebe für laufende GEMA-Verträge aus dem Jahr 2021 derzeitig keine Mahnungen, sofern der GEMA die aktuellen und vergangenen, behördlich veranlassten Schließungszeiten (seit 1. Januar 2021) über das GEMA-Online-Portal mitgeteilt wurden.

Das bedeutet, dass alle musiknutzenden Betriebe (z.B. in Gastronomie und Hotellerie), die im Jahr 2021 aufgrund behördlicher Veranlassung geschlossen hatten oder noch geschlossen haben, der GEMA diese Schließungszeiten umgehend über das GEMA-Online-Portal mitteilen sollten. Im Falle einer weiteren Fortsetzung des behördlichen Lockdowns bzw. nach einer erneuten Anordung nach einer  Öffnungsphase, empfiehlt der DEHOGA eine regelmäßige und aktuelle Meldung der Schließungszeiten gegenüber der GEMA (ca. alle 4 Wochen), um etwaigen Mahnungen bzw. Auseinandersetzungen mit der GEMA vorzubeugen.

Weitere Informationen über den genauen Ablauf finden Sie auf www. gema.de.

 

Kommentarbereich einblenden Kommentarbereich ausblenden

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*



Ähnliche Artikel

ähnliche Artikel

Münsterland e.V.

Airportallee 1
48268 Greven
Telefon: +49 (0) 2571 / 94 93 92
tim@muensterland.com
GEFÖRDERT DURCH: