GEMA: Meldung von Schließzeiten 2021 erforderlich
30. April 2021
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Das bedeutet, dass alle musiknutzenden Betriebe (z.B. in Gastronomie und Hotellerie), die im Jahr 2021 aufgrund behördlicher Veranlassung geschlossen hatten oder noch geschlossen haben, der GEMA diese Schließungszeiten umgehend über das GEMA-Online-Portal mitteilen sollten. Im Falle einer weiteren Fortsetzung des behördlichen Lockdowns bzw. nach einer erneuten Anordung nach einer Öffnungsphase, empfiehlt der DEHOGA eine regelmäßige und aktuelle Meldung der Schließungszeiten gegenüber der GEMA (ca. alle 4 Wochen), um etwaigen Mahnungen bzw. Auseinandersetzungen mit der GEMA vorzubeugen.
Weitere Informationen über den genauen Ablauf finden Sie auf www. gema.de.