Bundesregierung verlängert Überbrückungshilfen
Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfen verlängert: Die sogenannten Überbrückungshilfen III Plus gelten nun bis zum 30. September 2021. Zusätzlich ist darin unter anderem nun auch eine Restart-Prämie für Unternehmen vorgesehen, die Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit holen oder Beschäftigte neu einstellen. Hierfür soll ein besonderer Zuschuss zu den Personalkosten ausgezahlt werden. Die Neustarthilfe für Soloselbständige, die für Januar bis Juni 2021 bis zu 1.250 Euro monatlich betrug, wird für die Monate Juli bis September auf bis zu 1.500 Euro monatlich erhöht.
Weitere Informationen erteilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unter www.bmwi.de.