DTV-Rundschreiben zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf den Tourismus
In seinem 102. DTV-Rundschreiben zu den Auswirkungen des Corona-Virus auf den Tourismus informiert der DTV über die wichtigsten Informationen. Nachstehend ein kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen im Bereich Europa und Recht:
Branchenaufruf an die EU-Institutionen
Die Arbeitsgruppe Tourism, Travel & Mobility beim europäischen Mittelstandsverbund SME Connect, dem der DTV angehört, hat die Maßnahmen der Branche für sicheres Reisen entlang der gesamten touristischen Kette zu Papier gebracht und konkrete Forderung an die Entscheider auf EU-Ebene und in den Mitgliedsstaaten formuliert
>> SME Connect Building Back Tourism& Giving It the Role It Merits in the EU
Zudem haben die Branchenvertreter unter Federführung von Josianne Cutajar MdEP am 10.6. 2021 einen >> offenen Brief an die EU-Institutionen, insbesondere die Kommission, gerichtet. Neben einem koordiniierten Vorgehen bei coronabezogenen Maßnahmen im Tourismus wird auch die Aufarbeitung der Pandemie gefordert.
Empfehlung für koordiniertes Vorgehen bei Reisebeschränkungen
Die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 14.5.2020 auf ein koordiniertes Vorgehen bei der schrittweisen Aufhebung der Reisebeschränkungen geeinigt (in Form einer Empfehlung, siehe >> Pressemitteilung):
– Keine Beschränkungen für vollständig geimpfte Personen und Genesene
– Testpflicht für Personen aus orangefarbenem oder rotem Gebiet (siehe farbkodierte Karte)
– Befreiung von der Testpflicht für Kinder unter 12 Jahren
– Harmonisierte Gültigkeitsdauer der Tests vor: 72 Stunden für PCR-Tests und 48 Stunden für Antigen-Schnelltests
– Notbremse für den Fall der Verschlechterung der epidemiologischen Lage (Einschränkungen dann auch für geimpfte und genesene
Personen)
Langfristige EU-Strategie für Tourismus
Der Rat der Europäischen Union und EU-Parlament hat sich für eine langfristige Tourismusagenda ausgesprochen, um für eine nachhaltige Erholung des Sektors zu sorgen. Erste Eckpunkte sollen Ende 2021 vorgelegt werden und die wichtigsten strategischen Herausforderungen benennen, um den grünen und digitalen Wandel des touristischen Ökosystems voranzutreiben und seine Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und Nachhaltigkeit zu stärken.
>> Schlussfolgerung des Rates
Europäische Gelder zur Krisenbewältigung
Die EU-Kommission hat Gelder aus dem EU-Rettungsfonds REACT EU genehmigt, mit denen EFRE und ESF in Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern und Schleswig Holstein aufgestockt werden.
>> Pressemitteilung der EU-Kommission
Gerichtsentscheidung zu Corona-bedingten Hotelstornierungen
Das Oberlandesgericht Köln ordnet die Corona-Pandemie als außerordentliches Ereignis ein, dass die Annahme der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) bei Hotelstornierungen rechtfertigt (auch in Fällen, in denen (noch) kein Beherbergungsverbot galt).
>> Pressemitteilung des OLG Köln
Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet
Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 den Bundestagsbeschluss zur Mobilisierung von Bauland gebilligt. Es kann damit wie geplant in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat. Dem Anliegen des DTV, das Ferienwohnen auch in der neugeschaffenen Kategorie des Dörflichen Wohngebietes (§ 5 a BauNVO) zu ermöglichen, wurde Rechnung getragen.
>>Gesetzesbeschluss Baulandmobilisierungsgesetz
Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter
Die Reform der Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter wurde verabschiedet und tritt zum 1. Juli in Kraft. Reiseveranstalter müssen sich künftig in einem Reisesicherungsfonds absichern. Ausnahmen gibt es für Unternehmen, deren jährlicher Pauschalreiseumsatz unter 10 Mio. liegt. Bei Kleinstveranstaltern (bis 3 Mio. Euro Umsatz) können Versicherer die Haftung begrenzen. Der DTV hatte sich für eine verträgliche Lösung für kleine und mittelständische Reiseveranstalter eingesetzt und konnte einige Verbesserungen erreichen. Dennoch wird sich für viele Veranstalter die Insolvenzversicherung künftig voraussichtlich verteuern.
>> Gesetzesbeschluss Reisesicherungsfonds
Überbrückungshilfen verlängert
Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe bis September verlängert. Die wesentlichen Voraussetzungen bleiben gleich: In jedem Monat muss ein Umsatzrückgang gegenüber dem Vergleichsmonat 2019 von mindestens 30 Prozent vorliegen. Außerdem gibt es zusätzliche Anreize für die Neueinstellung von Mitarbeitern oder Beendigung der Kurzarbeit.
>> Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums
>> FAQ zu den Corona-Hilfen
Weitere Informationen:
Deutscher Tourismusverband e.V.
Tourismuspolitik
Tel. 030 / 856 215-121
E-Mail:presse@deutschertourismusverband.de