Schärfere Corona-Maßnahmen beschlossen, Hilfen verlängert
Im Zuge der massiv steigenden Corona-Infektionszahlen haben sich Bund und Länder auf weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie verständigt. So soll unter anderem künftig die Hospitalisierungsrate maßgeblich für schärfere Corona-Maßnahmen in den Bundesländern sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) die gemeldeten Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.
Folgende Grenzwerte wurden beschlossen:
Hospitalisierungsrate >3:
flächendeckende 2G-Regel für den Freizeitbereich (nur Geimpfte und Genesene erhalten Zutritt zu Freizeiteinrichtungen, Gastronomie und Veranstaltungen in Innenräumen sowie zu Beherbergungsbetrieben)
Hospitalisierungsrate >6:
teilweises Inkrafttreten der 2G-Plus-Regel (Geimpfte und Genesene müssen zusätzlich einen aktuellen Negativ-Test vorweisen, wo viele Menschen zusammenkommen und Hygienemaßnahmen nur schwer eingehalten werden können, z.B. in Clubs oder Bars)
Hospitalisierungsrate >9:
Länder können „von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen und im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen gemeinsam mit den Landesparlamenten erforderliche Maßnahmen ergreifen“ (Veranstaltungsverbote)
Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt, sollen von den 2G- bzw. 2G-Plus-Beschränkungen ausgenommen werden.
Generell sollen alle Maßnahmen nach dem Willen von Bund und Ländern streng kontrolliert werden, Verstöße zudem stärker als bisher sanktioniert werden. Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen werden somit in die Pflicht genommen.
Zugleich kündigte der Bund an, die Überbrückungshilfen III Plus inklusive Neustarthilfen sowie die Regelungen zur Kurzarbeit bis Ende März 2022 zu verlängern.
Ein erneutes Zusammentreffen von Bund und Ländern ist für den 9. Dezember angekündigt.
Den kompletten Beschluss im Wortlaut finden Sie auf www.bundesregierung.de.