Neue Coronaschutzverordnung bringt Erleichterungen für Gastronomie
Mit der Anpassung der Coronaschutzverordnung an die aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens hat die nordrhein-westfälische Landesregierung mehrere Erleichterungen für Gastronomen und Veranstaltende beschlossen, die ab dem 1. Oktober in Kraft treten. So müssen Gastronomiebetriebe im Innenbereich künftig keine Trennwände mehr zwischen den Tischen aufstellen oder besondere Abstände einhalten. Weiterhin Bestand haben wird jedoch die Maskenpflicht außerhalb des festen Sitz- und Stehplatzes. Für Großveranstaltungen entfällt die absolute Obergrenze von 25.000 Besucherinnen und Besucher; auch die relative Obergrenze von 50 Prozent der regulären Besuchskapazität wird gelockert.
Die neue Verordnung ist aber auch eine Absage an 2G: Nicht geimpfte Personen können statt eines negativen PCR-Tests alternativ einen negativen Schnelltest vorweisen, um z.B. Zutritt zu Clubs oder ähnlichen Betrieben zu erhalten. Der Test darf allerdings nicht älter als sechs Stunden sein.
Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen hat eine Übersicht mit den wichtigsten Neuregelungen für die Branche veröffentlicht.
Die neue Coronaschutzverordnung gilt vom 1. bis 29. Oktober 2021 und kann auf unserer Übersichtsseite oder unter www.land.nrw/corona abgerufen werden.