zurück
©Quelle: Pexels / Pixabay
5. Januar 2023
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Gastronomie gilt auch 2023

Auch im Jahr 2023 werden Speisen im Restaurant nicht mit höherer Mehrwertsteuer belastet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 der weiteren Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen zugestimmt. Lediglich für Getränke muss auch weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden.
Zeitraum | 01.01.2021 – 31.12.2023 | ab 01.01.2024 | ||
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle | 7 % | 19 % | ||
Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung) | 7 % | 7 % | ||
Getränke (Grundsatz) | 19 % | 19 % | ||
Milch und Milchmischgetränke | 7 % | 7 % |
zurück zur Übersicht