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5. Januar 2023
Ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Gastronomie gilt auch 2023
©Quelle: Pexels / PixabayAuch im Jahr 2023 werden Speisen im Restaurant nicht mit höherer Mehrwertsteuer belastet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2022 der weiteren Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 7 Prozent für Speisen zugestimmt. Lediglich für Getränke muss auch weiterhin der Regelsteuersatz von 19 Prozent angewendet werden.
| Zeitraum | 01.01.2021 – 31.12.2023 | ab 01.01.2024 | ||
| Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle | 7 % | 19 % | ||
| Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung) | 7 % | 7 % | ||
| Getränke (Grundsatz) | 19 % | 19 % | ||
| Milch und Milchmischgetränke | 7 % | 7 % |
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