Meldepflicht in Kur- und Tourismusabgabesatzungen
Im Rahmen des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes plant die Bundesregierung die Abschaffung der besonderen Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige in Beherbergungsbetrieben. Für ausländische Gäste bleibt die Meldepflicht bestehen. Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen, daher gilt die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige weiterhin, wird aber voraussichtlich ab 2025 entfallen.
Der Deutsche Heilbäderverband und der Deutsche Tourismusverband (DTV) empfehlen, sich bereits jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen und die jeweiligen Kur- oder Tourismusabgabesatzungen zu überprüfen. Es könnte notwendig sein, die Satzungen anzupassen, sofern bestimmte Formulierungen darin enthalten sind.
Um Sie optimal auf die neue Rechtslage vorzubereiten, haben der Deutsche Heilbäderverband und der DTV eine Handreichung zur Meldepflicht erstellt. Diese erläutert die wesentlichen Punkte und Hintergründe der Abschaffung der Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige und zeigt auf, worauf Sie achten müssen, um schnell und rechtssicher zu agieren.
»Handreichung Besondere Meldepflicht