Neue Vorschriften und Pflichten zum Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel 2024/2025 treten mehrere neue Regelungen in Kraft, die auch für touristische Akteure von Bedeutung sind. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:
1. Abschaffung der Hotel-Meldepflicht
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Meldepflicht für deutsche Staatsangehörige bei Hotelübernachtungen. Die Änderung des Bundesmeldegesetzes ist Teil des Bürokratieentlastungsgesetzes und soll Hotels von administrativem Aufwand entlasten.
2. Erhöhung des Mindestlohns
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,81 Euro. Arbeitgeber sollten ihre Lohnstrukturen entsprechend anpassen.
3. Neuer Kriterienkatalog für Hotelsterne
Die Europäische Hotelstars Union (HSU) hat einen neuen Kriterienkatalog für die Hotelklassifizierung 2025–2030 verabschiedet. Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Automatisierung wurden stärker gewichtet, während die Anzahl der Kriterien von 247 auf 239 reduziert wurde. Die nationalen Anpassungen müssen bis Januar 2025 erfolgen.
4. Einführung der E-Rechnungspflicht
Ab 2025 gilt in Deutschland eine E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Unternehmen müssen empfangsbereit für E-Rechnungen sein. Während eine Übergangsfrist für die aktive Nutzung (zwei Jahre für große und mittlere, drei Jahre für kleine Unternehmen) eingeräumt wird, ist die passive Empfangspflicht ab Januar 2025 verbindlich.
Diese Änderungen bieten nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen – beispielsweise durch den Abbau von Bürokratie oder die Förderung nachhaltiger Standards. Nutzen Sie die Zeit, um Ihr Unternehmen optimal auf die neuen Regelungen vorzubereiten.