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EU verschiebt Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

9. April 2025 · Nachhaltigkeit · Recht · Wissen

Am 3. April 2025 hat das Europäische Parlament dem sogenannten „Stop-the-Clock“-Vorschlag zugestimmt und damit eine wichtige Entscheidung für die Unternehmenspraxis getroffen: Die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird um zwei Jahre verschoben. Damit erhalten Unternehmen mehr Zeit, sich auf die umfangreichen Berichtspflichten vorzubereiten.

Die neuen Regeln zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht verlangen, dass Unternehmen ihre negativen Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt offenlegen. Die Mitgliedstaaten der EU haben nun bis zum 26. Juli 2027 Zeit, die CSRD-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.

Besonders betroffen von der Verschiebung sind Unternehmen der sogenannten zweiten und dritten Kohorte:

  • Zweite Kohorte (Wave 2): Große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro (mindestens zwei der drei Kriterien müssen erfüllt sein). Ursprünglich sollten sie ab dem Geschäftsjahr 2025 berichten – nun ist die Pflicht auf 2027 verschoben.

  • Dritte Kohorte (Wave 3): Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die ursprünglich ab 2026 unter die Berichtspflicht gefallen wären, müssen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht nun erst 2028 veröffentlichen.

Die Verschiebung gibt den betroffenen Unternehmen zusätzliche Zeit, ihre Prozesse und Strukturen für die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzubauen – bleibt jedoch ein deutlicher Appell an die Wirtschaft, sich trotz Fristverlängerung rechtzeitig mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.

Hier geht es direkt zur Mitteilung des Europaparlaments.

 

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