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10. Dezember 2025

Bund und Länder wollen Haftungsrisiken bei Wanderwegen reduzieren

©Quelle: Münsterland e.V./Philipp Fölting

Die Wanderinfrastruktur in Deutschland steht zunehmend unter Druck. Sitzbänke, Markierungen oder Informationstafeln werden von Kommunen und ehrenamtlichen Akteuren immer häufiger als potenzielle Haftungsrisiken wahrgenommen. In der Folge droht ein schleichender Rückbau von Angeboten im Bereich der Naherholung und des Wandertourismus.

Vor diesem Hintergrund haben Bund und Länder auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 4. Dezember 2025 eine gemeinsame Initiative beschlossen. Ziel ist es, Haftungsrisiken in Wäldern, an Gewässern und in anderen öffentlich zugänglichen Erholungsräumen deutlich zu senken. Die Maßnahme ist Teil der föderalen Modernisierungsagenda und soll bis spätestens 31. Dezember 2026 umgesetzt werden.

Konkret ist vorgesehen, den Gemeingebrauch von Wäldern und Gewässern sowie die Nutzung unentgeltlicher und zulassungsfreier öffentlicher Einrichtungen – etwa Parkanlagen – künftig gesetzlich ausdrücklich als Nutzung „auf eigene Gefahr“ zu definieren. Die Verkehrssicherungspflicht soll dabei auf Fälle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt werden. Entsprechende Anpassungen im Bundes- und Landesrecht sind geplant.

Die geplanten Änderungen sollen mehr Rechtssicherheit schaffen, bürokratische Belastungen reduzieren und gleichzeitig den niedrigschwelligen Zugang zur Natur erhalten. Der Deutsche Tourismusverband (DTV) und der Deutsche Wanderverband begrüßen die Beschlüsse ausdrücklich und sprechen von einem wichtigen Durchbruch. Aus ihrer Sicht ist entscheidend, dass die angekündigten Gesetzesänderungen zügig umgesetzt und fristgerecht in Kraft gesetzt werden.

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Autor:in
Patrick Pieper

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